Hörbücher im Sendeprogramm
Wir sind guter Dinge, alsbald mit dem Senden von Hörbüchern beginnen zu können. Da die GEMA dies nicht abdeckt, mussten Rechtsgrundlagen eingeholt werden. Ein Verlag teilte uns mit, dass man Hörbücher senden könne, wenn die Dauer der Ausstrahlung nicht 10 Minuten überschreite. Dies falle unter das sogenannte „Kleine Senderecht“. Das ist natürlich fein und wir sind schon fleißig dabei, dieses Format sowohl ins Sendeprogramm, als auch in unsere Software zu gießen. Da ja möglichst alles automatisch gehen soll, muss eine Routine geschrieben werden, welche in korrekter Reihenfolge soviele Titel zusammensucht und in Abspielposition bringt, wie gerade für den Sendezeitpunkt nötig.
Einen brandaktuellen Hörbuchbestseller (Politik) haben wir bereits in der Startlöchern stehen. Lassen Sie sich überraschen.